eco-INSTITUT-Label
Gütesiegel der Firma eco-INSTITUT Germany GmbH für schadstoff- und emissionsarme Bauprodukte, Matratzen, Bettwaren und Möbel
"Transparenz"
Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).
"Unabhängige Kontrolle"
2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).
"Zertifizierung"
4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).
Alle zwei Jahre Probenahme bei dem Hersteller vor Ort durch eine unabhängige Stelle, beispielsweise ein Notar oder ein Umweltsachverständiger in Abstimmung mit dem eco-INSTITUT Germany GmbH. Bei Konformität mit den eco-INSTITUT Richtlinien wird ein Zeichennutzungsvertrag auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Nach dem ersten Jahr muss der Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung darüber ablegen, dass sich bei der Herstellung und bei der Rezeptur nichts verändert hat. Akkreditierung des eco-INSTITUT GmbH als Prüflabor nach ISO 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Eine Zertifizierung erfolgt nicht.
Inhalte des Labels
"Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).
Anstrich- und Beschichtungsstoffe, Bettsysteme (Matratze und Unterfederung, Federroste), Bettwaren (Bettdecken, Kissen), Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe, Dichtstoffe, Holzfussböden, Laminat und Paneele, Holzwerkstoffe und Ausbauplatten, Klebstoffe, Matratzen, Mineralische Bauprodukte, Möbel
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Baumärkte und Fachhandel
Inhalte im Detail
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Geruchsanforderungen müssen eingehalten werden
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
- Berücksichtigung des jeweils aktuellen deutschen Innenraumrichtwertes RW1 (Umweltbundesamt)
Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel
Anstrich- und Beschichtungsstoffe, Klebstoffe, Bodenverlegewerkstoffe, Dichtstoffe, Reinigungsmittel
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
Holzfussböden, Laminat, Designböden, Paneele, Outdoor-Bodenbeläge
- Tropenhölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
Holzwerkstoffe und Ausbauplatten
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
- Tropenhölzer dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie FSC-zertifiziert sind
Mineralische Baustoffe
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
Matratzen, Bettdecken und Kissen
- Kein Einsatz von Mottenschutzmitteln
- Einhaltung der Qualitätsnormen DIN EN 1334, 1725 und 1957 welche den maximalen Festigkeits- und Höhenverlust sowie das Prüfverfahren zur Bestimmung der funktionellen Eigenschaften definieren (siehe Links)
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
- Kein Einsatz von Mottenschutzmitteln
- Hölzer müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (FSC oder ähnliches Zertifizierungssystem)
- Einhaltung folgender verschiedener technischer Anforderungen bezüglich Schweissechtheit, Zugfestigkeit, Weiterreissfestigkeit, Dauerbiegfestigkeit und Zugfestigkeit
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden (siehe Links)
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden (siehe Links)
- Alle Inhaltsstoffe müssen deklariert werden
- Der Einsatz von Inhaltsstoffen mit Gefährlichkeitsmerkmalen muss minimiert werden
- Bestimmte umweltunverträgliche, toxikologische oder gesundheitsschädigende Stoffe dürfen nicht eingesetzt werden
- Vom eco-INSTITUT festgelegte Grenzwerte bezüglich Schadstoffe und Emissionen müssen eingehalten werden
- Anforderungen zur biologischen Abbaubarkeit
- Anforderungen hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe und der Verpackung