Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Naturleder IVN zertifiziert

    www.naturtextil.com/naturleder-ivn

    Gütesiegel des Internationalen Verbandes der Naturtextilwirtschaft für schadstofffreie, umwelt- und sozialverträglich produzierte Lederwaren

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft e. V.

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Kontrolle entlang der gesamten Produktionskette durch eine akkreditierte Kontrollstelle des jewieligen Landes. Die Kontrollen schliessen Spinnerei, Weber, den Ausrüstungsbetrieb, Konfektionsbetriebe, Färbereien und den Hersteller mit ein. Zusätzlich erfolgen auch unangemeldete Kontrollen bei einem Teil der Betriebe. Zertifizierungsstelle ist das Institut für Marktökologie IMO (auf Englisch). Akkreditierung des IMOs durch die  Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS). Das Zertifikat wird erst vergeben, wenn das Produkt auch die Schadstoffprüfungen erfolgreich bestanden hat.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

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    Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Tiere von denen die Rohhäute stammen, werden vorwiegend zur Fleischgewinnung gehalten. So fällt zusätzlich keine umweltbelastende Tierzucht an
    • Tierhäute von wildlebenden oder vom Aussterben bedrohten Tierarten sind verboten
    • Die Konservierung und Reinigung von Häuten geschieht durch Kühlen und Salzen und nicht mithilfe von chemischen Konservierungsmitteln
    • Chromgerbung und Gerbverfahren, bei denen mineralische Gerbstoffe eingesetzt werden, sind nicht erlaubt. Zur Anwendung kommen pflanzliche Gerbverfahren oder auch die so genannte «Sämischgerbung» (mittels Tran von Walen). Beim letzteren Verfahren muss jedoch ein Nachweis über die Einhaltung des Artenschutzes erbracht werden. Des Weiteren zugelassen sind Gerbungen mit Aluminium, Zirkonium oder Titan
    • Farbstoffe müssen frei von Schwermetallen oder von adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen sein
    • Alle Betriebe müssen auf allen Verarbeitungsstufen über eine zweistufige Kläranlage verfügen, egal ob sie ihr Abwasser direkt oder indirekt über den Umweg einer Kläranlage in die Gewässer einleiten.
    • Es gelten Sozialstandards, die sich an den Kernnormen der International Labour Organization (ILO) orientieren:
      • Keine Zwangsarbeit
      • Recht auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen
      • Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
      • Keine überlangen Arbeitszeiten
      • Keine Diskriminierung
      • Den Arbeitern wird eine reguläre Anstellung angeboten

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    • Tiere von denen die Rohhäute stammen, werden vorwiegend zur Fleischgewinnung gehalten. So fällt zusätzlich keine umweltbelastende Tierzucht an
    • Tierhäute von wildlebenden oder vom Aussterben bedrohten Tierarten sind verboten
    • Die Konservierung und Reinigung von Häuten geschieht durch Kühlen und Salzen und nicht mithilfe von chemischen Konservierungsmitteln
    • Chromgerbung und Gerbverfahren, bei denen mineralische Gerbstoffe eingesetzt werden, sind nicht erlaubt. Zur Anwendung kommen pflanzliche Gerbverfahren oder auch die so genannte «Sämischgerbung» (mittels Tran von Walen). Beim letzteren Verfahren muss jedoch ein Nachweis über die Einhaltung des Artenschutzes erbracht werden. Des Weiteren zugelassen sind Gerbungen mit Aluminium, Zirkonium oder Titan
    • Farbstoffe müssen frei von Schwermetallen oder von adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen sein
    • Alle Betriebe müssen auf allen Verarbeitungsstufen über eine zweistufige Kläranlage verfügen, egal ob sie ihr Abwasser direkt oder indirekt über den Umweg einer Kläranlage in die Gewässer einleiten.
    • Es gelten Sozialstandards, die sich an den Kernnormen der International Labour Organization (ILO) orientieren:
      • Keine Zwangsarbeit
      • Recht auf Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen
      • Sichere und hygienische Arbeitsbedingungen
      • Keine überlangen Arbeitszeiten
      • Keine Diskriminierung
      • Den Arbeitern wird eine reguläre Anstellung angeboten

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