Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Maya

    www.steinfels-swiss.ch/maya

    Gütesiegel der Firma Steinfels Swiss für umweltfreundliche Reinigungs- und Waschmittel für die professionelle Anwendung.

    Letzte Änderung: 2020
    Zeicheninhaber

    Steinfels Swiss

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Sämtliche Produktanforderungen werden durch das unabhängige Umweltbüro Carbotech kontrolliert.  Die biologische Abbaubarkeit wird durch die Empa gemäss OECD 302B geprüft. Die Carbotech prüft alle Kontroll-Unterlagen und vergibt das Zertifikat für drei Jahre.  

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Reinigungs- und Waschnittel, Pflegeprodukte, Textilreinigung

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Steinfels Swiss, transgourmet, Webstar, Saviva, pistor

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Die Produkte müssen biologisch gut abbaubar sein.
    • Die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit erfolgt in einem unabhängigen, zertifizierten Labor nach der Methode OECD 302B, mit DOC- und CO2-Analytik oder einer nachweislich mindestens gleichwertigen Test-Methode, VOC-Abgabefrei, Nagativliste.
    • Grundsätzlich verboten sind: umweltgefährdende Substanzen, ökologisch und toxikologisch schädliche Schwermetalle, Elementarchlor und chlorabspaltende Verbindungen, PVC (Kunststoff Polyvinylchlorid) und PVDC (Kunststoff Polyvinylidenchlorid), ökologisch und toxikologisch schädliche VOC’s (flüchtige organische Verbindungen wie z.B. ozonabbauende Stoffe), gentechnisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Stoffe, Formaldehyd).
    • Rohstoffe auf der Basis von Palmöl entsprechen den RSPO-Richtlinien.
    • Es gelten die Kriterien des EU-Ecolabel.
    • Die Herstellung erfolgt in der Schweiz.
    • Umsetzung und Kontrolle der Sozialanforderungen erfolgen gemäss BSCI (Business Social Compliance Initiative).

    Kosmetik und Körperpflege

    • Die Produkte müssen biologisch gut abbaubar sein.
    • Die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit erfolgt in einem unabhängigen, zertifizierten Labor nach der Methode OECD 302B, mit DOC- und CO2-Analytik oder einer nachweislich mindestens gleichwertigen Test-Methode, VOC-Abgabefrei, Nagativliste.
    • Grundsätzlich verboten sind: umweltgefährdende Substanzen, ökologisch und toxikologisch schädliche Schwermetalle, Elementarchlor und chlorabspaltende Verbindungen, PVC (Kunststoff Polyvinylchlorid) und PVDC (Kunststoff Polyvinylidenchlorid), ökologisch und toxikologisch schädliche VOC’s (flüchtige organische Verbindungen wie z.B. ozonabbauende Stoffe), gentechnisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Stoffe, Formaldehyd).
    • Rohstoffe auf der Basis von Palmöl entsprechen den RSPO-Richtlinien.
    • Es gelten die Kriterien des EU-Ecolabel.
    • Die Herstellung erfolgt in der Schweiz.
    • Umsetzung und Kontrolle der Sozialanforderungen erfolgen gemäss BSCI (Business Social Compliance Initiative).

    Reinigungs- und Waschmittel

    • Die Produkte müssen biologisch gut abbaubar sein.
    • Die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit erfolgt in einem unabhängigen, zertifizierten Labor nach der Methode OECD 302B, mit DOC- und CO2-Analytik oder einer nachweislich mindestens gleichwertigen Test-Methode, VOC-Abgabefrei, Nagativliste.
    • Grundsätzlich verboten sind: umweltgefährdende Substanzen, ökologisch und toxikologisch schädliche Schwermetalle, Elementarchlor und chlorabspaltende Verbindungen, PVC (Kunststoff Polyvinylchlorid) und PVDC (Kunststoff Polyvinylidenchlorid), ökologisch und toxikologisch schädliche VOC’s (flüchtige organische Verbindungen wie z.B. ozonabbauende Stoffe), gentechnisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Stoffe, Formaldehyd).
    • Rohstoffe auf der Basis von Palmöl entsprechen den RSPO-Richtlinien.
    • Es gelten die Kriterien des EU-Ecolabel.
    • Die Herstellung erfolgt in der Schweiz.
    • Umsetzung und Kontrolle der Sozialanforderungen erfolgen gemäss BSCI (Business Social Compliance Initiative).
    • Die korrekte Dosierung erfolgt unter Zuhilfename von Dosiersystemen, wodurch eine Über- oder Unterdosierung verhindert wird.
    • Die Produkteanwender werden bezüglich der korrekten Anwendung instruiert und geschult.

    Textilreinigung

    • Die Produkte müssen biologisch gut abbaubar sein.
    • Die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit erfolgt in einem unabhängigen, zertifizierten Labor nach der Methode OECD 302B, mit DOC- und CO2-Analytik oder einer nachweislich mindestens gleichwertigen Test-Methode, VOC-Abgabefrei, Nagativliste.
    • Grundsätzlich verboten sind: umweltgefährdende Substanzen, ökologisch und toxikologisch schädliche Schwermetalle, Elementarchlor und chlorabspaltende Verbindungen, PVC (Kunststoff Polyvinylchlorid) und PVDC (Kunststoff Polyvinylidenchlorid), ökologisch und toxikologisch schädliche VOC’s (flüchtige organische Verbindungen wie z.B. ozonabbauende Stoffe), gentechnisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Stoffe, Formaldehyd).
    • Rohstoffe auf der Basis von Palmöl entsprechen den RSPO-Richtlinien.
    • Es gelten die Kriterien des EU-Ecolabel.
    • Die Herstellung erfolgt in der Schweiz.
    • Umsetzung und Kontrolle der Sozialanforderungen erfolgen gemäss BSCI (Business Social Compliance Initiative).
    • Die korrekte Dosierung erfolgt unter Zuhilfename von Dosiersystemen, wodurch eine Über- oder Unterdosierung verhindert wird.
    • Die Produkteanwender werden bezüglich der korrekten Anwendung instruiert und geschult.

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