Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Nordic Ecolabel

    www.svanen.se

    Staatliches Gütesiegel der Skandinavischen Länder für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen.

    Zeicheninhaber

    Nordic organisation (auf Englisch)

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Jährliche Berichterstattungen durch den Lizenznehmer. Kontrollen mit anschliessender Zertifizierung entlang der gesamten Lieferkette durch unabhängige Zertifizierungsstellen des jeweiligen Landes. Ausserdem erfolgen stichprobenartig unangemeldete Kontrollen innerhalb der Zertifikatsgültigkeitsdauer. Die Nutzungsdauer des Nordic Ecolabel entspricht der Gültigkeitsdauer des Kriterienkataloges für das entsprechende Produkt. Dies ist in der Regel 3-4 Jahre.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Schreibartikel, Fenster, Spielzeuge, Textilien, Fell und Leder, Kosmetikprodukte, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen, Fertighäuser, Batterien und Akkus, PC’s, Möbel, Reinigungsmittel und sonstige Reinigungsutensilien, Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank, Handwasch-, Geschirrspül-, Schmier- und Waschmittel, Gartenmaschinen, Farben, Lacke, Bodenbeläge, Haushaltsgeräte, Büroelektronik, Kopier- und Druckpapier, Kaffeefilter, WC-Papier, Kerzen, Kompressoren, Klebestoffe, Wärmepumpen, Kaminöfen etc.

    Kriterien Nordic Ecolabel (auf Englisch)

     

     

     

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    Liste der Produkte und Anbieter

     

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Der «Nordische Schwan» wird von den skandinavischen Regierungen als internationaler Standard gefördert und Produkten verliehen, die bestimmte Kriterien zur Verringerung der Umweltbelastung erfüllen. Diese Kriterien beziehen sich auf die Herstellung, das Recycling, die Verpackung, die Verwendung, die Emission, die Rücknahme und die Entsorgung eines Produktes. Nur für die Phase der stärksten Umweltbelastung werden Grenzwerte festgesetzt.

    Kosmetik und Körperpflege

    • Die Produkte dürfen in den vergangenen 5 Jahren in keinem Tierversuch getestet worden sein
    • Kein Inhaltsstoff darf Störungen des Hormonsystems verursachen
    • Borsäure, Borate sowie Perborate dürfen dem Produkt nicht beigefügt werden
    • Die zu verwendenden Farbstoffe sind definiert
    • Der prozentuale Anteil von bestimmten Duftstoffen ist limitiert. Zudem dürfen Produkte, die spezifisch für Säuglinge und Babys verwendet werden keine Duftstoffe enthalten.
    • UV-Filter dürfen nur beigefügt werden, wenn sie dem Schutz des Konsumenten dienen. Dienen sie alleine dem Schutz des Produktes, sind sie verboten.
    • Organische Lösungsmittel, Weichmacher und Emulgatoren müssen leicht abbaubar sein
    Für die einzelnen Produkte (Hautpflegemittel, Haarfärbemittel, Lippenstifte, Parfüme etc.) gelten weitere spezifische Anforderungen (siehe Links)

    Papierprodukte

    • Der Frischfaseranteil sowie die Herkunft der Fasern müssen angegeben und jederzeit überprüft werden können
    • Mindestanteil von 20% Frischfasern aus nachhaltiger Waldwirtschaft oder mindestens 50% aus Recyclingfasern oder Sägeresten
    • Im Produktionsprozess dürfen vorgeschriebene Maximalwerte des Energieverbrauches nicht überschritten werden
    • Jegliche in der Produktion verwendete Chemikalien müssen vom Hersteller bekannt gegeben werden
    • Restmonomere dürfen vorgeschriebene Maximalwerte nicht übersteigen
    • Keine Verwendung von Chlorgas
    • Keine Verwendung von Alkylphenol-Ethoxylate
    • Für den Deinkingprozess angewendete Tenside müssen leicht abbaubar sein
    • Biozide müssen leicht abbaubar sein
    • Hemmstoffe und Entschäumer, wasserfeste Stoffe und Farbstoffe dürfen nicht umweltschädlich sein und müssen den EU-Richtlinien entsprechen
    • Farbstoffe dürfen keine Schwermetalle, Schwermetall-Verbindungen oder Phthalate enthalten

    Heizung

    Wärmepumpen:

    • In Plastikmaterialien dürfen bestimmte Phthalate nicht verwendet werden
    • Die Verwendung von Flammschutzmitteln ist verboten
    • Die Wärmepumpe muss auf ihre Lärmemission hin überprüft werden
    • Effizienzkriterien:
      • Klasse 1-Geräte müssen mindestens eine durchschnittliche Effizienz von 1.75 erreichen
      • Klasse 2-Geräte müssen mindestens eine durchschnittliche Effizienz von 2.0 erreichen
      Der Wirkungsgrad, auch COP (Coefficient of Performance) genannt, bezeichnet das Verhältnis von der abgegebenen Wärmeleistung zur aufgenommenen Antriebsleistung. Je höher der Wirkungsgrad, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
    • Informationspflicht: Technische Daten (Energieinput/Energieoutput) zum Produkt, Installationsanweisungen, Klimazonenhinweis, Empfehlungshinweis, dass die Wärmepumpe durch Fachpersonal installiert werden soll

     

    Kaminöfen (mit Holz und Pellets betrieben):

    • Weder in Kunststoffen noch für die Oberflächenbehandlung im Brennraum dürfen Schwermettalle verwendet werden
    • In Plastikmaterialien dürfen bestimmte Phthalate nicht verwendet werden
    • Die Verwendung von Flammschutzmitteln ist verboten
    • Emmissionsrichtlinien für Kohlenstoffmonoxid (CO) und Partikelstoffe (g/kg Brennmaterial)
    • Die Kaminöfen müssen auf ihre Lärmemission hin überprüft werden
    • Informationspflicht: Technische Daten zum spezifischen Ofentyp, Hinweise zu Emmissionsunterschieden je nach verwendetem Brennrohstoff, Handhabung und Lagerhinweise bezüglich der Brennrohstoffe, Anweisungen zum richtigen Gebrauch und dem Unterhalt der Kaminöfen

    Unterhaltungselektronik

    Audiovisuelle Apparaturen (TV-Sets, Video-Recorder, Set-Top-Boxen):
    • Kein Blei, Cadmium und keine Phtalate im Kunststoff
    • Kein halogenisiertes Flammschutzmittel in Kunststoffteilen
    • CRT-Displays: Kein Cadmium in der Bildröhre
    • LCD-Displays: Background-Beleuchtung für Flachbildschirme enthalten ≤ 1 mg Quecksilber pro Lampe
    • 65% der verwendeten Materialien sind recyclierbar
    • Die Demontage/der Rückbau dauert nicht länger als 15 Minuten
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 7-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Hinweis, dass die Geräte im Standby-Modus Energie verbrauchen
      • Hinweis auf die Verfügbarkeit von Erstatzteilen
      • Hinweis auf die richtige Entsorgung

    Haushaltgeräte

    Geschirrspülmaschinen:

    • Mindestanforderung Energieeffizienzklasse A
    • Geringerer Wasserverbrauch: ≤ 1,2 Liter Wasser pro Waschgang
    • Massangaben für das einwandfreie und verhältnissmässige Einfüllen des Waschmittels
    • Möglichst geräuscharmer Betrieb
    • Keine Cadmium-, Quecksilberzusätze oder -verbindungen in allen Geräteteilen
    • Starke Einschränkungen bei Flammschutzmitteln
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Hinweis, dass die Menge des Waschmittels von der Wasserhärte und der Quantität an geladenem Geschirr abhängt
      • Die Geschirrspülmaschine ist, wenn immer möglich, voll zu beladen
      • Hinweis, dass der Energie- und Wasserverbrauch der Geschirrspülmaschine in Abhängigkeit des gewählten Waschganges (Temperatur, Dauer) steht
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 10-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Hinweise auf Rückgabeverordnungen oder Rückgabevereinbarungen im entsprechenden Land
    • Rücknahmegarantie durch die Geräte-Produzenten
    • Service-Garantie durch die Geräte-Produzenten
    • Die Geräte-Produzenten müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der produzierten Geräteteile aufweisen können

     

    Waschmaschine:

    • Energieeffizienz: ≤ 0,19 kWh pro kg gewaschene Baumwolltextilien bei 60 Grad Celsius (= Standardprogramm)
    • Geringerer Wasserverbrauch: ≤ 16 Liter Wasser pro kg Wäsche im Standardprogramm (siehe oben)
    • Möglichst geräuscharmer Betrieb
    • Keine Cadmium-, Quecksilberzusätze oder -verbindungen in Kunststoffteilen
    • Starke Einschränkungen bei Flammschutzmitteln
    • Mindestens 75% der verwendeten Materialien und Gerätekomponenten der Waschmaschine müssen recyclierbar sein
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Angaben bezüglich einer abgestimmten Waschmmitteldosierung im Hinblick auf den Füllungsgrad, das Waschprogramm und den Härtegrad des Wassers
      • Nutzung der Waschmaschine vorzugsweise bei voller Beladung
      • Hinweis, dass tiefere Waschtemperaturen bei neueren Waschmaschinen und den verfügbaren Waschmitteln oft ausreichen
      • Empfehlung, auf den Vorwaschgang möglichst zu verzichten
      • Informationen zum unterschiedlichen Wasser- und Stromverbrauch bei unterschiedlicher Waschtemperatur und unterschiedlicher Beladungsdichte der Maschine
    • 2-jährige Funktionsgarantie, 10-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Hinweise auf Rückgabeverordnungen oder Rückgabevereinbarungen im entsprechenden Land

    Reinigungs- und Waschmittel

    • Produkte dürfen keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe enthalten
    • Produkte dürfen keine Allergie auslösenden Stoffe enthalten
    • Es dürfen keine umweltschädlichen Stoffe wie Chlorverbindungen, Benzalkoniumchloride oder gewisse Essigsäuren verwendet werden
    • Aerosolprodukte dürfen keine Enzyme enthalten. In Flüssig-Produkten müssen die Enzyme gelöst oder in Granulat-Form sein
    • Produkte dürfen keine bioakkumulierbaren Konservierungsmittel oder Farbstoffe enthalten
    • Duftstoffe müssen den IFRA-Richtlinien (Internationaler Riechstoffverband) entsprechen
    • Substanzen, die nicht aerob abbaubar sind dürfen die Grenzwerte nicht übersteigen
    • Umweltfreundliche Verpackung

    Büroelektronik

    PCs und Laptops:

    • Energieverbrauchsgrenzwerte der Geräte bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • Automatischer Wechsel in den Schlafmodus bei Inaktivität
    • 90% der verwendeten Kunststoffe und Metalle muss zurückgewonnen und verwertet werden können
    • Der PC/Laptop muss ausbaubar sein (Datenspeicher), Anschlüsse für Maus und Tastatur sowie zwei Anschlüsse für externe Datenspeicher oder andere externe Apparaturen besitzen
    • Keine Verwendung von auf Chlor basierenden Kunststoffen
    • Kunststoffteile enthalten keine halogenisierten Flammschutzmittel
    • Die Gerätekomponenten enthalten keine Cadmium-, Blei-, oder Quecksilberzusätze (bzw. es bestehen obere Grenzwerten für Unreinheiten: Cadmium 0,01%, Blei 0,1%, Quecksilber 0,1%)
    • 3-jährige Funktionsgarantie, 5-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Empfehlungen für den Gebrauch von energiesparenden Funktionen
      • Informationen zum Energieverbrauch der Geräte bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
      • Hinweis, dass die Benutzer der Geräte dazu verpflichtet sind, Batterien und Akkus ordnungsgemäss zu entsorgen
    • Rücknahmegarantie durch die Geräte-Produzenten
    • Service-Garantie durch die Geräte-Produzenten
    • Die Geräte-Produzenten müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der produzierten Geräteteile aufweisen können

     

    Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker, Kopierer, Faxgeräte):

    • Grenzwerte für den Energieverbrauch der Geräte bei unterschiedlichen Betriebs-Modi
    • Emmissionsgrenzwerte:
      • Bei Elektrofotografischen Geräten gelten für die Stoffe TVOC, Benzol, Styrol und Staub vorgegebene Grenzwerte
      • Bei Tintenstrahlgeräten darf der Wert 18mg/Stunde für TVOC nicht überschritten werden
    • Mindestens ein Bestandteil des Gerätes schwerer als 25 Gramm muss aus wiederverwendetem oder recycliertem Kunststoff bestehen
    • Geräte mit Toner müssen für die Verwendung von wiederaufbereiteten Kartuschen kompatibel sein
    • Keine Zusatzstoffe mit organohalogenen Bestandteilen
    • Kunststoffteile dürfen keine Inhaltsstoffe enthalten, die die Fortpflanzungsfähigkeit der Benutzer gefährden könnten, krebsfördernd, vererbend oder schädlich für ungeborene Kinder sind
    • Batterien dürfen kein Cadmium, Quecksilber, Blei oder deren Verbindungsstoffe enthalten
    • Kunststoffteile, welche für die Verpackung verwendet werden, dürfen keine chlorhaltigen Polymere enthalten
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Informationen über den Gebrauch der Duplex-Funktion, über das Vorhandensein einer Duplex-Einheit/Funktion oder über die Möglichkeit, dass eine solche als Upgrade gekauft werden kann.
      • Information dass doppelseitiges Drucken/Kopieren die Umwelt entlastet und Kosten sparen hilft
      • Hinweise, wie und wo Geräte und Verpackungsmaterialien fachgerecht entsorgt werden können
      • Hinweis zum Zurückbringsystem von Toner-Kartuschen
      • Hinweis, dass Batterien entsprechend der lokalen Gesetzgebung fachgerecht entsorgt werden müssen
      • Empfehlung Papier zu verwenden, das mit einem Umweltzeichen ausgezeichnet ist
    • 5-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie
    • Tonerkartuschen, Toner-Behälter, Toner-Bildtrommel-Kartuschen müssen wiederverwendet oder recycliert werden
    • Service-Garantie durch die Geräte-Produzenten
    • Die Geräte-Produzenten müssen ein System zur Rückverfolgbarkeit der produzierten Geräteteile aufweisen können

    Möbel

    • Das verwendete Holz muss zu mindestens 70% aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammen
    • Holz darf nicht mit Insektengift oder Pilzbekämpfungsmittel behandelt werden, das gmäss der Weltgesundheitsorganisation WHO als gesundheitsgefährdend gilt
    • Keine Verwendung von giftigen, krebserregenden, allergisierenden, fortpflanzungsgefährdenden oder umweltgefährdenden Stoffen (gemäss der EG-Richtlinien)
    • Keine Verwendung von Flammschutzmitteln, Azofarbstoffen und blei-, zinn-, cadmium-, chrom- oder quecksilberhaltigen Farbstoffen und Metallen
    • Recycling: Metalle müssen vom Produkt einfach demontierbar sein
    • Mindestens 20% der Metalle im Produkt müssen aus rezykliertem Metall bestehen (bei Aluminium 50%.)
    • Füllmaterialien müssen zu mindestens 50% aus rezyklierten Materialien bestehen
    • Formaldehyde dürfen festgelegte Grenzwerte nicht überschreiten
    • Leder darf nur aus Fabriken bezogen werden, die mit dem EU Eco-Label oder dem Nordischen Schwan zertifiziert sind
    • Abwässer müssen gereinigt werden
    • Bei der Herstellung darf kein unnötiger Abfall produziert werden
    • Produkte werden auf Strapazierfähigkeit geprüft

    Gebäude

    • Der Oberflächenwärmeverlust-Koeffizient darf höchstens 0.26 W/K*m2 betragen
    • Das Gebäude muss gemäss EN 13829 dicht sein (bei 50 Pa Druckunterschied)
    • Schlafzimmer und Empfangsräume müssen eine minimale Frischluftzufuhr von 7 l/s*Person aufweisen
    • Informationen darüber, wie ein angenehmes Innenklima erreicht werden kann, müssen verfügbar sein
    • Eingebaute Kühlschränke, Gefrierschränke, Spül- und Waschmaschinen müssen Energieklasse A oder höher sein
    • Alle WCs dürfen maximal 6 Liter-Spülungen haben und müssen über zwei Spülvarianten (Teil- und Vollspülung) verfügen
    • Das verwendete Bauholz darf nicht aus geschützten Wädern mit hohem biologischen und/oder sozialem Wert kommen. In Häusern welche mehr als 30 kg Holz pro Quadratmeter Wohnfläche verbaut wurde, muss mindestens 30% des Holzes aus zertifizierten Wäldern stammen.
    • Bezüglich Formaldehyd-Emissionen, aktiven Substanzen im Holz und Holzimprägnierungen gelten besondere Einschränkungen
    • Folgende Substanzen dürfen nicht aktiv für Membranen, Nasszellen, Dampf-, Wind- oder Radonbarrieren verwendet werden: Bisphenol A, Bleiphosphat, DEHP, bromierte Brandverzögerer, Monoacrylamid, Benzo(a/e)pyren
    • Isolationsmaterial darf keine fluorierten Treibmittel wie HFC enthalten und darf gemäss Richtlinie 97/69/EG nicht karzinogen sein
    • Für Dacharbeiten dürfen keine bleihaltigen Materialien verwendet werden
    • Chlorierte Kunststoffe dürfen nicht verwendet werden
    • Fenster dürfen nicht mehr als 3% PVC enthalten
    • Die Radonkonzentration im Haus darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten
    • Während der Bauzeit muss ein Abfallmanagementplan eingehalten werden welcher lokalen Bestimmungen entsprechen muss

    Hotels und Unterkünfte

    Hotels und Jugendherbergen: 

    • Reduktion des Energieverbrauchs
    • Förderung von erneuerbaren Energien
    • Reduktion des Gebrauchs von chemischen Produkten. Die verwendeten Produkte sind umweltfreundlich
    • Reduktion des Wasserverbrauchs
    • Reduktion der Abfallmenge

    Reisen, Mobilität

    • Reduktion des Energieverbrauchs
    • Förderung von erneuerbaren Energien
    • Reduktion des Gebrauchs von chemischen Produkten. Die verwendeten Produkte sind umweltfreundlich.
    • Reduktion des Wasserverbrauchs
    • Reduktion der Abfallmenge

    Gastronomie

    • Herkunft der Lebensmittel muss bekannt sein
    • Lebensmittel aus gentechnisch-veränderten Organismen müssen klar deklariert werden
    • Ein bestimmter Prozentsatz der Lebensmittel muss biologisch produziert worden sein
    • 70% aller verwendeten Reinigungsmittel müssen mit einem Umweltlabel ausgezeichnet sein
    • 90% des verwendeten Papiers (WC, Küchenrolle etc.) muss mit einem Umweltlabel zertifiziert sein
    • Reduktion des Energie- und Wasserverbrauchs
    • Reduktion des Gebrauchs von chemischen Produkten
    • Reduktion der Abfallmenge, strenge Abfalltrennung
    • Restaurant muss 100% rauchfrei sein

    Bau-, Garten- und Hobbygeräte

    Produkte mit Schwan-Zertifikat haben Bestwerte bei Geräuschpegel, Abgasen und Vibrationen. Der Standard reduziert den Umwelteinfluss über den gesamten Lebenszyklus, angefangen bei der Herstellung, über die Benutzung, bis hin zum Recycling.

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    Gerne dürfen Sie uns kontaktieren.

    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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