Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Allergie-Gütesiegel

    www.service-allergie.ch/

    Gütesiegel der Firma Service Allergie Suisse SA für allergikerfreundliche Produkte und Dienstleistungen

    Letzte Änderung: 2023
    Zeicheninhaber

    SAS Service Allergie Suisse SA

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Bevor ein Produkt oder eine Dienstleistung zertifiziert werden kann, prüfen drei unabhängige Instanzen, ob das Produkt/die Dienstleistung für Menschen mit Allergien und Intoleranzen geeignet ist. Dabei handelt es sich um ein wissenschaftliches Expertenkomitee, ein medizinisches Expertenkommitee und eine Auditstelle, die von Service Allergie Suisse SA zugelassen und von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert ist.

    Einmal zertifiziert unterliegt jedes Produkt und jede Dienstleistung einer regelmässigen Kontrolle. Die Auditstelle führt jährlich wird ein Überwachungsaudit durch. Für die Aufrechterhaltung der Zertifizierung findet alle drei Jahre ein Re-Audit statt.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Kosmetika, Haushaltgeräte, Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, technische Produkte, Hygieneartikel, Bettwaren (Encasings)

    Produkte mit diesem Label hier kaufen

    Fachhandel, Detailhandel, Apotheken, Gastronomie, Onlineshop

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    • Jedes zertifizierte Produkt muss spezifische Anforderungen erfüllen. Die Hersteller der Produkte muss den Nachweis eines Qualitätsmanagements erbringen.
    • Ein Betrieb, der Produkte mit dem Allergie-Gütesiegel herstellt oder zertifizierte Dienstleistungen anbietet, muss ein Allergenmanagement vorweisen und implementiert haben. Dieses muss sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen jederzeit gewährleistet ist.
    • Die Sanktionsbestimmungen sind ein weiterer Bestandteil der Reglementierung und regeln Sanktionen, Fristen und Massnahmen im Fall von Nicht-Konformitäten.

    Kosmetik und Körperpflege

    Kosmetik und Körperpflege
    • Kosmetika, welche auf der Haut verbleiben (z.B. Körperlotion, Deodorant), enthalten keine der 26 EU gelisteten möglichen allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen in einer Konzentration über 0,0001%, zusätzlich keine Konservierungsstoffe, die Halogene abspalten (halogenorganische Verbindungen) und Thiazolinone.
    • Kosmetika, welche abgespült werden (z.B. Duschgel, Shampoo) enthalten keine der 26 EU gelisteten möglichen allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen in einer Konzentration über 0,001%.
    • Wird ein kosmetisches Produkt mit dem Allergie-Gütesiegel als «ohne Parfum» oder «ohne Duftstoffe» beworben, darf es weder natürliche noch synthetische Duftstoffe enthalten. Es dürfen auch keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung eingesetzt werden.
    • Kosmetika mit der Auslobung «ohne Farbstoffe» dürfen zusätzlich zu den 26 EU gelisteten möglichen allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen keine Farbstoffe enthalten.

    Hygieneartikel

    • Die Produkte enthalten die 26 EU gelisteten möglicherweise allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen nur in sehr begrenzten Mengen bzw. übersteigen die gemäss dem Reglement von Service Allergie Suisse vorgegebenen Grenzwerte nicht. 
    • Zudem dürfen Hygieneartikel keinen der folgenden allergieauslösenden Stoffe enthalten: Azo- und Dispersions-farbstoffe, Formaldehyd und die Kontaktallergene Nickel und Chrom (VI).
    • Wird ein Hygieneartikel mit dem Allergie-Gütesiegel als «ohne Parfum» oder «ohne Duftstoffe» beworben, darf es weder chemisch-synthetische Duftstoffe noch ätherische Öle enthalten.
    • Hygieneartikel mit der Auslobung «ohne Farbstoffe» dürfen zusätzlich zu den 26 EU gelisteten möglicherweise allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen keine Farbstoffe enthalten.
    • Hygieneartikel «ohne Latex» dürfen zusätzlich kein Latex enthalten.

     

    Haushaltgeräte

    • Saugsysteme: Die Saugleistung muss mindestens 80 Prozent der allergieauslösenden Partikel (z.B. Pollen, Schimmelpilze, Hausstaubmilben, Tierhaare) konstant von der allergiebetroffenen Person fernhalten.
    • Waschsysteme: Ein Waschsystem muss für Partikel der Grösse 0.4 µm einen Wirkungsgrad von mindestens 60 Prozent während eines Waschzyklus erreichen.
    • Filtersysteme: Das Filtersystem muss für Partikel der Grösse 0.3 – 1.0 µm (PM1) nach ISO 16890 einen Wirkungsgrad von mindestens 50 Prozent während der gesamten Standzeit erreichen.
    • Ein Barrieresystem z.B. Encasing muss 95 Prozent der allergieauslösenden Partikel z.B. Hausstaubmilben konstant von der allergiebetroffenen Person fernhalten.

    Hotels und Unterkünfte

    • Der entsprechende Raum ist ein Nichtraucherraum.
    • Die Räumlichkeiten weisen glattflächige Bodenbeläge (z.B. Parkett, Linol-, Steinbelag oder kurzfloriger Kunstfaserteppich) auf.
    • An den Fenstern sind Pollengitter montiert oder der Raum ist klimatisiert.
    • Haustiere haben keinen Zutritt zu solchen Räumen.
    • Es werden milbendichte Matratzen-, Duvet- und Kissenüberzüge bereitgestellt.
    • Es werden hypoallergene Seifen, Duschgels und Shampoos bereitgestellt (siehe Kriterien für Kosmetika).
    • Auf textile Möbel und Vorhänge wird verzichtet.
    • Reinigung erfolgt mit hypoallergenen Putz- und Waschmitteln und geeigneten Staubsauger (siehe Kriterien für chemische Produkte und technische Produkte).
    • Verzicht auf Pflanzen mit Allergiepotential im ganzen Betrieb

    Gastronomie

    • Mindestens eine Person hat einen Kurs zu Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen absolviert und das weitere Personal intern geschult.
    • Der Betrieb kann über Zutaten, welche in den angebotenen Speisen und Getränken Allergien und Intoleranzen auslösen können, Auskunft geben.
    • Es werden Menüs angeboten, welche für mindestens eine Allergie oder Intoleranz optimiert sind.
    • Auf Pflanzen mit Allergiepotential im Innenraum wird verzichtet.

    Reinigungs- und Waschmittel

    • Wasch- und Reinigungsmittel entsprechen den schweizerischen gesetzlichen Vorgaben und enthalten keine der 26 EU gelisteten möglichen allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen in einer Konzentration über 0,001 %.
    • Sie müssen in ihrer Zusammensetzung so vorliegen, dass ihre Kennzeichnung keine der Gefahrensätze (H315, H317, EUH 208) nach GHS (global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) enthalten.
    • Wird ein Wasch- oder Reinigungsmittel mit dem Allergie-Gütesiegel als «ohne Parfum» oder «ohne Duftstoffe» beworben, darf es weder natürliche noch synthetische Duftstoffe enthalten. Es dürfen auch keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung eingesetzt werden.
    • Wasch- und Reinigungsmittel mit der Auslobung «ohne Farbstoffe» dürfen zusätzlich zu den 26 EU gelisteten möglichen allergieauslösenden Stoffe oder Verbindungen keine Farbstoffe enthalten.
    • Enthält ein Wasch- oder Reinigungsmittel auch keine Enzyme darf es als «ohne Enzyme» bezeichnet werden.

    Bekleidung, Schuhe, Leder

    • Anforderungen bezüglich chemischer Irritationen auf die Haut: Textile Materialien dürfen keinen der folgenden allergieauslösenden Stoffe über den Konzentrationen gemäss Standard 100 by Oeko-Tex enthalten: Azo- und Dispersionsfarbstoffe, Formaldehyd und die Kontaktallergene Nickel und Chrom (VI).
    • Anforderungen bezüglich mechanischer Irritationen auf die Haut: Textile Materialien, die zusätzlich mit «für sensible Haut…» ausgelobt werden, müssen zusätzlich zu den obenstehenden Anforderungen den Nachweis über ein minimierten mechanischen Kontaktempfindens des Textils auf der Haut erbringen. Zum Nachweis können z.B. Prüfberichte zur Oberflächenrauigkeit (Oberflächenverhalten) etc. vorgelegt werden. Hinsichtlich des hautsensorischen Tragekomforts ist ein Textil als gut zu bewerten, wenn der Oberflächenindex zwischen 3 und 15 liegt.
    • Anforderungen an Latex- und Latexersatztextilien: In Latex- und Latexersatztextilien muss der Anteil der allergenisierenden Proteine (Hev b1, Hev b3, Hev b5, Hev b 6.02) den Anforderungen nach EN 455-3 entsprechen.
    • Anforderungen an Seide: Textile Materialien aus Seide müssen zusätzlich sericinfrei sein.
    • Anforderungen an textile Bodenbeläge: Zusätzlich zu den Anforderungen betreffend die chemische Irritation (s. oben) muss anhand einer Staubbindungsuntersuchung gezeigt werden, dass nach der Sedimentation der Staubanteil PM10 <50 µg/m³ und PM2.5 <25 µg/m³ entspricht.

     

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