Für den Durchblick im Label-Dschungel

    oder

    Österreichisches Umweltzeichen

    www.umweltzeichen.at

    Staatliches Gütesiegel der Bundesrepublik Österreich für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen.

    Zeicheninhaber

    Österreichisches Lebensministerium

    Labeltyp

    Gütesiegel

    "Transparenz"
    Der Labelinhaber antwortet auf Anfragen. Informationen zu den Kriterien und dem Labelsystem sind online zugänglich. Ein Stakeholder-Prozess stellt sicher, dass die Kriterien sinnvoll sind (weitere Infos).

    "Unabhängige Kontrolle"
    2-Augen-Prinzip: Eine vom Zeicheninhaber unabhängige Kontrollstelle führt regelmässig Kontrollen durch. Diese finden auch unangemeldet statt (weitere Infos).

    "Zertifizierung"
    4-Augen-Prinzip: Nach erfolgter Kontrolle wird der Kontrollbericht nochmals von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft (weitere Infos).

    Kontrolle mit anschliessender Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle.  Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet das österreichische Lebensministerium über die Vergabe des Umweltzeichens. Das österreichische Umweltzeichen wird für 4 Jahre vergeben, anschliessend ist wieder ein Gesamtgutachten fällig. Dazwischen führt der Verein für Konsumenteninformation jährlich Stichproben bei ausgewählten Betrieben und Produkten durch.

    Inhalte des Labels

    Ökologie

    Tierwohl

    Soziales

    Fair Trade

    Gesundheit

    Herkunft

    Über Inhalte des Labels

    "Inhalte des Labels". Die Inhalte, über welche dieses Label eine Aussage macht, sind grün markiert (Weitere Infos).

    Reinigungs- und Waschmittel, Baustoffe, Bodenbeläge, Farben und Lacke, Möbel und Bettwaren, Haushalts- und Bürogeräte, Textilien und Leder, Holz und Holzprodukte, Holzschutzmittel, Blumen und Gartenbedarf, Elektronik und Strom, Tourismusbetriebe und Gastronomie, Schulen und Bildungseinrichtungen

    Seit März 2013 besteht ein Kooperationsabkommen zwischen dem Österreichischen Umweltzeichen und dem Blauen Engel. Hauptanliegen ist hierbei eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Vergabekriterien und die wechselseitige Prüfung und Zertifizierung von Zeichennutzungsanträgen.

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    Fach- und Detailhandel

    Inhalte im Detail

    Allgemeine Kriterien

    Betrachtet werden Qualität, Gebrauchtstauglichkeit sowie Umweltauswirkungen bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung. Die Kriterien umfassen:

    • Rohstoff- und Energieverbrauch
    • Toxizität der Inhaltsstoffe
    • Emissionen wie Abgase, Abwasser, Lärm
    • Langlebigkeit
    • Abfälle und Recyclingfähigkeit
    • Reparaturfähigkeit
    • Verpackung, Vertrieb und Transport

    Kosmetik und Körperpflege

    • Produktspezifische Grenzwerte für Toxizität gegenüber Wasserorganismen
    • Grenzwerte für umweltgefährdende Substanzen
    • Enthaltenen Tenside sind biologisch leicht aerob abbaubar.
    • Nur unbedenkliche Duftstoffe werden zugesetzt.
    • Organische Farbstoffe bzw. Färbemittel sind nicht als potenziell bioakkumulierbar eingestuft.
    • Biozide werden nur zur Haltbarmachung und lediglich in der dafür notwendigen Dosierung eingesetzt.
    • Die Verpackung wiegt weniger als 0,30 g pro Gramm Produkt. Die Gestaltung erleichtert eine korrekte Dosierung.

    Strom

    • Der Anteil an Photovoltaik beträgt mindestens 1%.
    • Kommt Wasserkraft als Primärenergieträger zum Einsatz, so beträgt der Gesamtanteil an Wasserkraft maximal 79%.
    • Wird Strom aus erneuerbaren Energieträgern an Endverbraucher verkauft, sind Herkunftsnachweise gem. § 8 Ökostromgesetz vorzulegen.
    • Strom aus Wasserkraft stammt nur aus Lauf- und Speicherkraftwerke zugelassen, welche zusätzliche Kriterien erfüllen. Unter anderem ist die geringste abzugebende Pflichtwassermenge geregelt und die Durchgängigkeit für Fische muss durch bauliche Massnahmen ganzjährig gewährleistet sein.
    • Bei Speicherkraftwerken ist Pumpstrom von der produzierten Strommenge abzuziehen.
    • Zur Erzeugung von Strom aus Biomasse sind folgende Rohstoffe erlaubt: primäre Biomasse, sekundäre Biomasse, landwirtschaftliche Biomasse, forstwirtschaftliche Biomasse und Produkte aus Biomasse.

    Düngemittel und Hilfsstoffe

    • Torffreie Kultursubstrate und Bodenverbesserer:Die Qualität der Rohstoffe und Endprodukte entspricht den Anforderungen der österreichischen Düngemittel- bzw. Kompostverordnung und einschlägiger Normen.
    • Der Gehalt an organischer Substanz beträgt nicht weniger als 15% der Trockensubstanz. Für organische Dünger gilt ein Mindestgehalt von 50%, für organisch-mineralische Dünger 25%.
    • Für Kultursubstrate entprechen die physikalischen und chemischen Eigenschaften wie z.B. Wasserkapazität, Luftvolumen und pH-Wert den Voraussetzungen für optimales Pflanzenwachstum.
    • Für Pflanzen und andere Bodenorganismen problematische Metalle sind nur in minimalen, technisch nicht vermeidbaren Mengen enthalten.
    • Die wichtigen Pflanzennährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kaliumsind in ausreichendem Ausmaß vorhanden.
    • Bodenhilfsstoffe erzielen eine Verbesserung des Bodens zu erzielen. Die jährliche Aufbringungsmenge an Stickstoff ist auf 50 kg/ha begrenzt.
    • Ausgangsmaterialien und Zuschlagstoffe zur Herstellung von Komposten sind genau definiert.
    • Für organische Dünger entsprechen die zulässigen Ausgangsstoffe jenen für Komposte.
    • Für organisch-mineralische Dünger können nur Ausgangsstoffe nach der Düngemittelverordnung verwendet werden.
    • Grenzwerte für Problemmetalle, seuchenhygienische Parameter und Ballaststoffe sowie Anforderungen zur Bestimmung der Pflanzenverträglichkeit garantieren die Qualität der Komposte.


    Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzprodukte:

    • Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzprodukte enthalten keine ökologisch und toxikologisch bedenklichen Wirk- und Zusatzstoffe.
    • Von den Produkten gehen keine weitgehend negativen Auswirkungen auf die Tierwelt und insbesondere auf Nützlinge aus.
    • Gentechnisch veränderte Organismen sind verboten.
    • Die Produkte sind in angepassten Verpackungsgrössen für HobbygärtnerInnen erhältlich und enthalten umfangreiche Deklarationen hinsichtlich Gebrauch, Lagerung und Schutzmaßnahmen.
    • Die Betriebe weisen ein Abfallwirtschaftskonzept oder ein Umweltmanagement-System (EMAS bzw. ISO 14001) auf.
    • Die Wirksamkeit der Produkte ist sichergestellt. Für chemische und biologische Produkte, die nicht nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz zugelassen sind, sind zwei unabhängige Gutachten zur Wirkungsweise bzw. zum Anwendungsbereich zu erbringen.

    Papierprodukte

    Allgemein:

    • Gemäss den EU-Richtlinien als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltgefährdend eingestufte Stoffe haben einen maximalen Anteil von 0.1 Massenprozent.
    • Papierzusatz- und Produktionshilfsstoffe entsprechen der Empfehlung der Kunststoffkommission des Deutschen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
    • Keine Verwendung von Chlor oder chlorhaltigen Verbindungen zur Faserstoffbleiche
    • Kein Ethylendiamintetraacetat (EDTA) und keine optischen Aufheller
    • Keine Azofarbstoffen und Farbmittel, die Quecksilber-, Blei-, Cadmium-, oder Chromverbindungen enthalten
    • Energieeinsatz und Wasserverbrauch liegen nachweislich auf minimiertem Niveau
    • Abwasser wird über eine der besten verfügbaren Techniken entsprechende biologische Abwasserreinigungsanlage abgeführt.

     

    Recyclingpapier:

    • Als Faserrohstoff wird mindestens zu 95% Altpapier eingesetzt.
    • Verwendetes Altpapier stammt zu mindestens 60% aus unteren und mittleren Altpapier-Sorten 

     

    Druck- und Schreibpapier:

     Für Primärfaserpapier gelten folgende Kriterien:

    • Produkte sollten wenn immer möglich aus 100% Altpapier bestehen. Primärstoffe werden nur für Papier eingesetzt, das speziell für Hochleistungslaserdrucker und Tintenstrahldrucker geeignet ist.
    • Das Holz für Primärfasern soll aus Wäldern stammen, die für nachthaltige Bewirtschaftung zertifiziert sind.
    • Die Verwertung von Faserstoffen aus der landwirtschaftlichen Produktion ist erlaubt.
    • Mindestens 98% der verwendeten Chemikalien werden zurückgewonnen.

     

    Publikationspapier:

    • Das Endprodukt enthält mindestens 50% Sekundärfaserstoffe.
    • Bei Papier ohne Oberflächenveredelung stammen mindesten 70% der Sekundärfaserstoffe unteren Altpapier-Sorten stammen gemäss der European List of Standard Grades of Recoverd Board.
    • Papier mit Oberflächenveredelung bestehen die Sekundärfaserstoffe zu 100% aus unteren oder mittleren Altpapier-Sorten.
    • Das Holz für Primärfasern soll aus Wäldern stammen, die für nachthaltige Bewirtschaftung zertifiziert sind.

    Pflanzen und Saatgut

    Zierpflanzen:

    • Begrenzung des Einsatzes von synthetisch hergestellten Langzeitdüngern und von Torf bei Aussaat-, Jungpflanzen- und Topfsubstrate
    • Ganzheitliche Anwendung biologischer, biotechnologischer, physikalischer, anbautechnischer oder pflanzenzüchterischer Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten
    • Beim Befall durch Schadorganismen dürfen Pflanzenschutzmittel entsprechend der EU-Verordnung des ökologischen Landbaus eingesetzt werden.
    • Weiteres Augenmerk wird auf Wasser, die Verweildauer von zugekauften Pflanzen, eine gesunde Arbeitsplatzgestaltung, die Materialien bzw. Mehrfachbenützung der Kulturgefässe, die verwendeten Verpackungsmaterialien und einer umweltgerechten Entsorgung des Abfalls sowie die Information über Pflanzenpflege, Standortsansprüche und giftige Pflanzenteile gelegt.
    • Die Betriebe weisen ein Abfallwirtschaftskonzept oder ein Umweltmanagement-System (EMAS bzw. ISO 14001) auf.

    Heizung

    Holzheizungen:

    • Der Wirkungsgrad des Raumheizgeräts beträgt mindestens 80% (manuell beschickt) bzw. 90% (automatisch beschickt).
    • Abstrahlverluste über die Oberfläche sind minimiert.
    • Definierte Emissionsgrenzwerte werden nicht überschritten.
    • Die elektrische Leistungsaufnahme beträgt im Dauerbetrieb maximal nachstehende Werte:
      • Manuelle Beschickung ≤ 30kW: max. 200 Watt
      • Manuelle Beschickung > 30kW: max. 0.7% der Nennwärmeleistung
      • Automatische Beschickung: max. 1.5% der Nennwärmeleistung
    • Zur Dämmung eingesetzte Materialien sind nicht unter Einsatz von halogenierten organischen Verbindungen hergestellt oder gemäss Grenzwertverordnung unter «eindeutig krebserzeugend» eingestuft.
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen insbesondere in den Bereichen Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie Arbeitnehmerschutz  sind einzuhalten. Wenn die EU-Regelungen über die nationalen Bestimmungen hinausgehen, sind die EU-Regeln einzuhalten.
    • Kunststoffe im Verpackungsmaterial sind frei von halogenierten organischen Verbindungen.
    • Die Bedienungsanleitung enthält Umweltschutzhinweise, detaillierte Angaben zum Brennstoff und Hinweise zur richtigen Handhabung der Befeuerung sowie zur Wartung/Reinigung.
    • Informationspflicht bezüglich:
      • Angebot der Erstbetriebsnahme der Heizung durch den Zeichennutzer bzw. Anlagenerrichter
      • Erläuterung aller Parameter für eine effiziente, emissionsarme Verbrennung und Betriebsführung
      • Angebot eines Wartungsdienstes
      • Angebot zur Ausstattung der Anlage mit zusätzlichen Messeinrichtungen (z.B. Abgasthermometer)
      • Verfügbarkeit gleichwertiger Ersatzteile für mindestens 10 Jahre
      • Anleitungen für die Überprüfung der einwandfreien Funktion der Anlage durch den Betreiber
      • Abstimmung der Anlagedimensionierung auf die notwendige Energiedienstleistung
      • Rationelle Anordnung von Heizung und Brennstofflager


    Sonnenkollektoren und Solaranlagen:

    • Der Absorber des Kollektors ist nicht galvanisch beschichtet.
    • Zur Dämmung eingesetzte Materialien und Wärmeträgermedien sind nicht unter Einsatz von halogenierten organischen Verbindungen hergestellt.
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen insbesondere in den Bereichen Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie Arbeitnehmerschutz  sind einzuhalten. Wenn die EU-Regelungen über die nationalen Bestimmungen hinausgehen, sind die EU-Regeln einzuhalten.
    • Kunststoffe im Verpackungsmaterial sind frei von halogenierten organischen Verbindungen.
    • Kollektoren werden hinsichtlich recyclinggerechter Konstruktion sowie Recyclierbarkeit bewertet.
    • Die für die Herstellung aller zum Kollektorenbau eingesetzten Materialien benötigte nicht erneuerbare Primärenergie beträgt max. 80% des jährlichen Ertrags des Kollektors.
    • Die Kollektorfläche erreicht einen Jahresdeckungsgrad von 60% zur Warmwassererzeugung.
    • Nachstehende Jahreswärmeerträge werden erbracht:
      • Flachkollektoren mit transparenter Abdeckung: ≥ 350 kWh/m2
      • Evakuierte Kollektoren: ≥ 400 kWh/m2
    • Dem Kunden stehen die zusammengefassten Ergebnisse der Kollektorprüfung zur Verfügung.
    • Bei Solaranlagen zur Heizungsunterstützung beträgt die Kollektorfläche bei Vakuumkollektoren mindestens 12m2, bei Flachkollektoren mindestens 15m2. 
    • Der Speicher weist ein Mindestvolumen von 1'000 Liter und einen maximalen Wärmeverlustkoeffizient von 0,35 W/m2K auf.
    • Pumpen haben einen geringen Energieverbrauch und sind für die Auslegung der Anlage optimiert.
    • Die Solaranlagen enthalten Empfehlungen zum Speicher (z.B. Schichtspeicher) und dessen Dimensionierung, zu geeigneten Pumpen und Isolierungen sowie Anleitungen für die Überprüfung der einwandfreien Funktion der Anlage.
    • 10-Jahresgarantie auf die Funktionsfähigkeit des Kollektors und 5-Jahresgarantie auf den Speicher


    Brennstoffe aus Biomasse:

    • Als Rohstoffe sind nur naturbelassenes Holz sowie die Nebenprodukte der Verarbeitung von naturbelassenem Holz zulässig.
    • Zur Trocknung des Ausgangsmaterials werden nur erneuerbare Energieträger eingesetzt.
    • Der Anteil des eingesetzten Holzes stammt zu mindestens 70% aus PEFC- oder FSC-zertifierter Forstwirtschaft.
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen insbesondere in den Bereichen Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie Arbeitnehmerschutz  sind einzuhalten. Wenn die EU-Regelungen über die nationalen Bestimmungen hinausgehen, sind die EU-Regeln einzuhalten.
    • Kunststoffe im Verpackungsmaterial sind frei von halogenierten organischen Verbindungen.
    • Folgende Angaben sind vorhanden:
      • Hinweise zur Lagerung des Brennstoffes
      • Hinweise zur Nutzung bzw. Entsorgung der Asche
      • Volumenzunahme beim Abbrand
      • Maximale Befüllung des Brennraumes

    Beleuchtung

    Energiesparlampen:

    • Einhaltung von Mindestwerten bezüglich Energieeffizienz, Lebensdauer, Lichtstromverhältnissen, Quecksilbergehalt, Farbwiedergabeindex sowie der Anzahl Ein- und Ausschaltvorgänge
    • Bestimmte Flammschutzmittel dürfen nicht verwendet werden
    • Bei der Verpackung dürfen keine Laminate oder Verbundkunststoffe verwendet werden. Zudem müssen alle Verpackungen aus Karton mindestens einen Anteil von 65-80% aus recyceltem Material enthalten.
    • Benutzer müssen mit sachdienlichen Hinweisen auf eine umweltgerechte Verwendung des Produktes hingewiesen werden

    Schmiermittel

    • Das Produkt darf für die Umwelt nicht gefährlich sein
    • Das Verdickungsmittel muss grösstenteils biologisch abbaubar sein
    • Nicht im Produkt enthalten sein dürfen Stoffe, die (potenziell) bioakkumulierbar sind
    • Nicht als Inhaltsstoff hinzugefügt werden dürfen:
      • Stoffe der Liste «Prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik der EU» oder «Liste der prioritären Chemikalien des OSPAR-Übereinkommens»
      • Organische Halogenverbindungen und Nitritverbindungen
      • Metalle oder Metallverbindungen mit Ausnahme von Natrium, Kalium, Magnesium und Calcium

    Haushaltgeräte

    Kühl- und Gefrierschränke:

    • Geringerer Energieverbrauch (Verminderung des Stromverbrauchs um rund 60%, Energieeffizienzklasse A+ oder A++)
    • Die Kältemittel im Kühlkreislauf und die zur Herstellung der Dämmstoffe des Gerätes verwendeten Treibmittel müssen das Ozonabbaupotential «Null» haben. Die Kältemittel im Kühlkreislauf und die zur Herstellung der Dämmstoffe des Gerätes verwendeten Treibmittel müssen das Treibhauspotenzial von höchstens 15 Jahren haben (in CO2-Äquivalenten über einen Zeitraum von 100 Jahren).
    • Minimale Verwendung von für die globale Erwärmung verantwortlichen Substanzen und Ozon abbauenden Stoffen
    • Geringerer Gehalt an umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen (z.B. starke Einschränkung von Flammschutzmitteln bzw. Verbot von Stoffen, die als krebserregend, erbgutschädigend, und fortpflanzungsgefährdend gelten oder Wasserorganismen schädigen)
    • Geräuscharmer Betrieb
    • Verpackungen aus Karton müssen zu mindestens 80% aus wieder verwerteten Altstoffen bestehen
    • Kostenfreie Rücknahme von Altgeräten durch den Hersteller
    • 3-jährige Funktionsgarantie, 12-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie


    Waschmaschinen:

    • Energieverbrauch pro kg Trockenwäsche:
      • Füllmenge ≤ 4 kg, kW/h/kg 0,19, Energieklasse A
      • Füllmenge 4 < kg < 6, kW/h/kg 0,18, Energieklasse A+
      • Füllmenge ≥ 6 kg, kW/h/kg 0,17, Energieklasse A+
    • Das Gerät darf je kg Trockenwäsche höchstens folgende Wassermengen verbrauchen:
      • ≤ 4 kg, 13 Liter/kg
      • 4 < kg < 6, 12 Liter/kg
      • ≥ 6 kg, 11 Liter/kg
    • Geräuscharmer Betrieb
    • Ausstattungsmerkmale für umweltschonendes Waschen (2 der 6 «Soll-Kriterien» müssen erfüllt sein):
      • Einweichprogramm mit Hinweis auf die richtige Nutzung
      • Sparprogramm (Temperaturabsenkung gekoppelt mit einer Waschzeitverlängerung)
      • Update-Möglichkeit (Waschprogrammverbesserungen lassen sich nachrüsten)
      • Warneinrichtung bei Waschmittel-Überdosierung
      • Warmwasseranschluss
      • Eignung für alternative Waschmittel bzw. Baukastensysteme
    • Das Gerät muss im Vergleich zur Referenzwaschmaschine eine Waschwirkung von > 103% erreichen (Waschwirkungsindex A)
    • Die Restfeuchte nach dem Schleudern muss < 54% betragen (Schleuderwirkungsklasse B)
    • Halogenierte Kunststoffe sind nicht erlaubt
    • Für Gehäuse und Gehäusebestandteile wird ein lösemittelfreies Beschichtungssystem gefordert
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere die Materialien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten.
    • Rücknahmegarantie durch den Hersteller
    • Ein Abfallwirtschafskonzept ist vorzulegen
    • Bei der Verpackung sind wiederverwerwendbare oder recyclierbare Materialien zu verwenden.
    • Tipps für die richtige umweltbewusste Nutzung:
      • Angaben bezüglich einer abgestimmten Waschmmitteldosierung im Hinblick auf den Füllungsgrad, das Waschprogramm und den Härtegrad des Wassers
      • Nutzung der Waschmaschine vorzugsweise bei voller Beladung
      • Empfehlung konzentrierte Waschmittel zu verwenden
      • Empfehlung, auf den Vorwaschgang möglichst zu verzichten
      • Informationen zum unterschiedlichen Wasser- und Stromverbrauch bei unterschiedlicher Waschtemperatur und unterschiedlicher Beladungsdichte der Maschine
    • 12-jährige Ersatzteilverfügbarkeitsgarantie

    Reinigungs- und Waschmittel

    Handgeschirrspülmittel:

    • Produkte dürfen keine gesundheitsschädliche oder ätzende Stoffe enthalten
    • Alle Stoffe müssen biologisch abbaubar sein
    • Inhaltstoffe, Farbstoffe und Färbemittel müssen den Richtlinien der EU entsprechen
    • Duftstoffe müssen den IFRA-Richtlinien (Internationaler Riechstoffverband) entsprechen. Verboten sind Nitromoschusdüfte und polyzyklische Moschusdüfte
    • Biozide dürfen Maximalwerte nicht übersteigen und dürfen nicht bioakkumulativ sein
    • Umweltfreundliche Verpackung


    Geschirrspülmittel:

    • Die eingesetzte Enzymformulierung darf keine für die Enzymherstellung verwendeten Mikroorganismen mehr enthalten
    • Nicht oder schwer biologisch abbaubare Stoffe dürfen Grenzwerte nicht übersteigen
    • Oberflächenaktive Stoffe müssen biologisch abbaubar sein
    • Inhaltstoffe, Farbstoffe und Färbemittel müssen den Richtlinien der EU entsprechen
    • Duftstoffe müssen den IFRA-Richtlinien (Internationaler Riechstoffverband) entsprechen
    • Umweltfreundliche Verpackung


    Textilwaschmittel:

    • Die eingesetzte Enzymformulierung darf keine für die Enzymherstellung verwendeten Mikroorganismen mehr enthalten
    • Nicht oder schwer biologisch abbaubare Stoffe dürfen Grenzwerte nicht übersteigen
    • Inhaltstoffe, Farbstoffe und Färbemittel müssen den Richtlinien der EU entsprechen
    • Unlösliche anorganische Inhaltsstoffe dürfen nicht mehr als 30 Gramm pro Waschgang betragen
    • Duftstoffe müssen den IFRA-Richtlinien (Internationaler Riechstoffverband) entsprechen
    • Umweltfreundliche Verpackung


    Reinigungsmittel:

    • Inhaltstoffe, Farbstoffe und Färbemittel müssen den Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft entsprechen
    • Alle Stoffe müssen biologisch abbaubar sein
    • Biozide dürfen Maximalwerte nicht übersteigen und dürfen nicht bioakkumulativ sein
    • Sprays mit Treibmittel dürfen nicht verwendet werden
    • Duftstoffe müssen den IFRA-Richtlinien (Internationaler Riechstoffverband) entsprechen
    • Umweltfreundliche Verpackung

    Warmwasserkomponenten

    • Begrenzung des maximalen Wasserdurchflusses in Abhängigkeit vom Einsatzbereich:
      • 6 l/min für Sanitärarmaturen
      • 9 l/min für Küchenarmaturen
      • 12 l/min für Dusch- und Badewannenarmaturen
    • Massnahmen zur Senkung des Warmwasserzulaufes
    • Verwendung von gesundheitlich unbedenklichen Werkstoffen
    • Bestätigung einer optimalen Funktionsfähigkeit durch Normprüfungen
    • Servicefreundlichkeit und Ersatzteilgarantie bzw. allgemeine Garantien
    • Umfangreiche Informationen zum Produkt und dessen Anwendung

    Die Einhaltung der Gesetze ist eine weitere Voraussetzung für die Zeichenvergabe («legal compliance»). Darüber hinaus müssen die Betriebe ein Abfallwirtschaftskonzept oder ein Umweltmanagement-System (EMAS bzw. ISO 14001) aufweisen. Damit können etwaige ökologische Schwachstellen bei der Produktion aufdeckt und beseitigt werden.

    Büroelektronik

    Kopiergeräte:

    • Gefährliche Stoffe, die nach der EU-Richtlinie als giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzunggefährdend oder umweltgefährlich klassiert sind, dürfen zu maximal 0,1 Massen-% eingesetzt werden
    • Keine Verwendung von cadmium- und quecksilberhaltigen Stoffen
    • Eingesetzte Batterien dürfen nicht die Schwermetalle Cadmium, Quecksilber oder Blei enthalten
    • Staubemissions- und Ozongrenzwerte müssen eingehalten werden
    • Grenzwerte für die Lärmemission müssen eingehalten werden
    • Geräte mit Kopiergeschwindigkeiten > 21 Kopien/min müssen mit einer Einrichtung zum automatischen, doppelseitigen Kopieren (Duplex-Funktion) ausstattbar sein
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere die Materialien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz betreffend, sind einzuhalten. Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten.
    • Rücknahmegarantie durch den Hersteller
    • Geräte, die Toner-Bildtrommel-Kartuschen oder Systeme mit Toner-Entwickler-Einheiten beinhalten sind nur dann zulässig, wenn eine Wiederbefüllung ermöglicht ist
    • Gesicherte Rücknahme von Toner-Restbeständen. Tonerrestbestände sind staubdicht verschlossen einer thermischen Entsorgung bzw. einer Verwertung zuzuführen.
    • Ein Abfallwirtschaftskonzept ist vorzulegen
    • Für die fachgerechte Entsorgung der als gefährlicher Abfall bezeichneten Materialien hat der Servicedienst einen Nachweis zu erbringen
    • Tipps für die umweltbewusste Nutzung:
      • Empfehlung, aus Gründen der Ressourcenschonung Geräte mit Duplex-Ausstattung zu kaufen
      • Hinweis, dass die richtige Grössenwahl des Kopierers (Auslastung) massgeblichen Einfluss auf den Gesamtenergieverbrauch hat
      • Hinweis, dass die Verwendung von Umweltzeichen-Papieren dazu beiträgt, die Umweltbelastung durch die Papierproduktion zu senken

    Farben, Lacke, Klebstoffe, Holzschutzmittel

    • Reduktion des Gehaltes an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) auf allgemein 8%, bei Weißlacken auf maximal 3%
    • Die Lacke müssen frei von Aromaten sein (Verunreinigung max. 100ppm). Mit Aromaten ist eine Gruppe organischer Verbindungen gemeint, deren Molekülstruktur sich vom Benzol ableitet.
    • Der Einsatz schädlingsbekämpfender Wirkstoffe ist  ausschließlich zur Konservierung des Produkts zulässig und streng reglementiert, um  das Allergierisiko zu minimieren
    • Für gesundheitsschädigende oder umweltgefährliche Inhaltsstoffe existieren strikte  Regelungen
    • Kennzeichnungspflichtige Chemikalien («giftig», «fortpflanzungsgefährdend», «krebserregend», etc.) sind von der Verwendung  ausgeschlossen
    • Titandioxid-Pigmente dürfen nur jene verwendet werden,  die in nachhaltiger Weise produziert werden (umweltgerechte Aufbereitung von  Dünnsäure, etc.)
    • Die im Lack enthaltenen Konservierungsmittel, Pigmente  und Bindemittel sind zu deklarieren
    • Die Verarbeitbarkeit und die Gebrauchstauglichkeit sind anhand entsprechender Normen nachzuweisen
    • Produktreste müssen umweltgerecht entsorgt werden können

    Möbel

    • Verwendete Holzarten, Holzfaser oder Holzspäne müssen dem Washingtoner Artenschutz-Abkommen entsprechen und sollen aus Wäldern stammen, die nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden
    • Stoffe, die gemäss der EU-Richtlinie (67/548/EWG) als gefährlich gelten, dürfen als Bestandteil oder in Reinform höchstens 0,1 Massenprozent betragen
    • Der Einsatz von Kunststoffen ist zu begründen und auf ein notwendiges Minimum beschränkt. Halogenierte Kunststoffe dürfen nicht verwendet werden
    • Beschichtungs- und Oberflächenbehandlungsmittel werden auf flüchtige Verbindungen geprüft, wobei festgelegte Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen
    • Bei Kindermöbeln müssen Oberflächenbehandlungsmittel zusätzlich die Anforderungen nach Önorm EN 71 erfüllen (Details siehe Links)
    • Verboten sind halogenierte Lösungsmittel, Biozide, Flammschutzmittel und Stoffe, die nicht vollständig geprüft worden sind
    • Optimale Trocknung und Härtung der behandelten oder beschichteten Oberfläche ist zu gewährleisten
    • Behördliche Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere für Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie ArbeitnehmerInnenschutz, sind einzuhalten. (Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten.)
    • Bezüglich Langlebigkeit und Abfallreduktion muss eines der folgenden drei Kriterien erfüllt sein:
      • Reparatur- und Pflegeservice
      • Ersatzteilgarantie für Verschleissteile von mindestens 10 Jahren und Service-Telefon für Kunden
      • Aufbau eines Rücknahmesystems
    • Werkstoffe und Werkarbeit von Möbeln werden auf ihre Qualität geprüft

    Campingplätze

    • Abfallarmer und umweltverträglicher Einkauf z.B. bei Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Bürobedarf etc.
    • Spezielle Anforderungen an die Ausstattung z.B. an Baumaterialien, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Möbel etc.
    • Schonender und sparsamer Umgang mit Wasser und Energie
    • Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen
    • Gestaltung und Pflege des Außenbereiches
    • Initiativen zur Reduktion des Verkehrs bei An- und Abreise sowie am Urlaubsort selbst.
    • Durch soziale Bestimmungen und die entsprechende Information soll garantiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Konzept des Umweltzeichens mittragen und umsetzen und auch die Gäste daran teilnehmen können.

    Hotels und Unterkünfte

    • Abfallarmer und umweltverträglicher Einkauf z.B. bei Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Bürobedarf usw.
    • Spezielle Anforderungen an die Ausstattung z.B. an Baumaterialien, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Möbel usw.
    • Schonender und sparsamer Umgang mit Wasser und Energie
    • Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen
    • Gestaltung und Pflege des Außenbereiches
    • Initiativen zur Reduktion des Verkehrs bei An- und Abreise sowie am Urlaubsort selbst.
    • Durch soziale Bestimmungen und die entsprechende Information soll garantiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Konzept des Umweltzeichens mittragen und umsetzen und auch die Gäste daran teilnehmen können.

    Reisen, Mobilität

    • Abfallarmer und umweltverträglicher Einkauf z.B. bei Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Bürobedarf etc.
    • Spezielle Anforderungen an die Ausstattung z.B. an Baumaterialien, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Möbel etc.
    • Schonender und sparsamer Umgang mit Wasser und Energie
    • Umweltgerechte Entsorgung entstandener Abfälle
    • Gestaltung und Pflege des Außenbereiches
    • Initiativen zur Reduktion des Verkehrs bei An- und Abreise sowie am Urlaubsort selbst
    • Durch soziale Bestimmungen und die entsprechende Information soll garantiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Konzept des Umweltzeichens mittragen und umsetzen und auch die Gäste daran teilnehmen können

    Gastronomie

    • Abfallarmer und umweltverträglicher Einkauf z.B. bei Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Bürobedarf etc.
    • Komfort der Gäste: behagliches Raumklima durch optimierte Heizungssteuerung und Wärmedämmung, Schaffung einer angenehmen Raumluft durch ausgewählte Materialien und Nichtraucherbereiche.
    • Spezielle Anforderungen an die Ausstattung z.B. an Baumaterialien, Farben und Lacke, Bodenbeläge, Möbel etc.
    • Schonender und sparsamer Umgang mit Wasser und Energie
    • Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen
    • Gestaltung und Pflege des Außenbereiches
    • Durch soziale Bestimmungen und die entsprechende Information soll garantiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Konzept des Umweltzeichens mittragen und umsetzen und auch die Gäste daran teilnehmen können.

    Bau-, Garten- und Hobbygeräte

    • Es werden Emissionsgrenzwerte für Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid festgelegt
    • Beschränkung für Geräuschemissionen garantieren, dass nur lärmreduzierte Geräte das Umweltzeichen tragen.
    • Es dürfen nur schadstoffarme Materialien und Werkstoffen zum Einsatz kommen
    • Geräte müssen reparatur- und recyclingfreundlich konstruiert sein, beispielsweise durch leicht lösbare mechanische Verbindungen
    • Verbrennungsmotoren der Geräte müssen für den Betrieb mit herkömmlichem Treibstoff geeignet sein, aber auch für emissionsarme Alternativen wie Treibstoff mit reduziertem Benzolgehalt oder für Alkylatbenzin
    • Ergonomische Anforderungen sind wichtig für den Gesundheitsschutz jener Anwender, die Geräte häufig nutzen
    • Mechanische und elektrische Sicherheitsbestimmungen nach produktspezifischen Normen sind zu erfüllen
    • Die Gebrauchsanleitung muss detailliert darüber informieren, wie das Gerät umweltverträglich und sicher zu betreiben ist und so eine hohe Lebensdauer erreicht werden kann

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    Tel. +41 (0)44 267 44 11 E-Mail eva.hirsiger@pusch.ch

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